Krankenhäuser müssen in medizinischen Notfällen auch mittellose Patienten ohne Versicherungsschutz aufnehmen und stationär versorgen. Wie kommen Kliniken in solchen Fällen zur Erstattung ihrer Behandlungskosten? Der Nothelferanspruch aus § 25 SGB XII verspricht Hilfe, wird aber von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur so ausgelegt, dass er praktisch ins Leere geht und Krankenhäuser häufig auf ihren Kosten sitzenbleiben. Die Verfasser zeigen, dass diese Einschränkung weder vom Wortlaut des Gesetzes her noch rechtsdogmatisch gerechtfertigt ist. Ungeachtet der zwischenzeitlich eingetretenen Gewöhnung an die herrschende Meinung geben zwei Gesetzesänderungen jüngeren Datums Anlass für eine rechtliche Neuorientierung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-08-03 |
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