In dem vorliegenden Beitrag soll nach der Darlegung des Sachverhaltes und der Entscheidungsgründe (dazu unter II.) zunächst der Regelungszusammenhang (in diesem Kontext wird auch die Berechnung des Kinderzuschlages, die in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten bereitet, erörtert) der Entscheidung des BSG vom 16. 3. 2012 – B 14 KG 1/11 R dargestellt werden (dazu unter III.), um die Entscheidung anschließend einer kritischen Betrachtung zu unterziehen (dazu unter IV.). Schlussendlich wird (unter V.) ein Vorschlag zur Lösung der aufgeworfenen Probleme unterbreitet.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.02.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-02-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
