Der folgende Beitrag kritisiert eine offensichtliche Diskriminierung im Sozialhilferecht von Personen, die eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Müssen sie z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt beanspruchen, wird ihre Altersrente voll als Einkommen angerechnet. Personen, die laufende Leistungen aus einer freiwilligen zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersvorsorge beziehen, wird hingegen seit 2019 ein Freibetrag eingeräumt, der ihre Einkommenssituation deutlich verbessert. Der Beitrag zeigt, dass diese Diskriminierung der gesetzlichen Rentner mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren ist. Der Gesetzgeber ist gehalten, diese Vergünstigung auch den gesetzlichen Rentnern einzuräumen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-07-01 |
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