Ein über 58-jähriger Arbeitsloser, der Arbeitslosengeld unter den erleichterten Voraussetzungen des § 428 SGB III bezieht, genügt den Anforderungen an seine objektive Verfügbarkeit (Erreichbarkeit), wenn er einen Postnachsendeantrag gestellt hat (Abgrenzung zu BSG vom 14. 3. 1996 – 7 RAr 38/95 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 16; BSG vom 28. 11. 1996 – 7 RAr 30/95 = SozR 3- 100 § 249e Nr. 9).
(Urteil des 7a. Senats des BSG vom 30. 6. 2005 – B 7a/7 AL 98/04 R)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-03-01 |
Seiten 172 - 177
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