| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-12-08 |
Nach jahrelangem Ringen haben sich die EU-Mitgliedstaaten, Kommission, Rat und Parlament 2024 auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verständigt. Die Neuregelungen müssen bis Juni 2026 umgesetzt werden. Dies betrifft auch das Sozialrecht, denn mit der RL (EU) 2024/1346 wird die aktuelle Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU abgelöst.
Das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung lebt – mehr als andere Rechtsgebiete des Sozialrechts – von der konturierenden Kraft der Rechtsprechung. Gerade weil der Gesetzgeber hier traditionell nur mit rahmenhaften Vorschriften und einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe operiert, kommt den richterlichen Entscheidungen in diesem Rechtsgebiet eine besondere Orientierungsfunktion zu.
Erstmals hat das BSG eine psychische Störung dem Grunde nach wie eine Berufskrankheit anerkannt. Die eigentliche Arbeit liegt jetzt beim Verordnungsgeber bzw. bei dem diesen unterstützenden Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten. Gegenüber der hier getroffenen Einzelfallentscheidung ist das Prüfen und Vorbereiten einer künftig möglichen generellen Regelung komplex und aufwändig.
Nach fast fünf Jahren seit der Einführung des Grundrentenzuschlages haben einige der im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens prognostizierten Probleme die Sozialgerichte beschäftigt. Dennoch bleiben weiterhin offene Fragen.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
EuGH, Urteil vom 10.7.2025, Rs. C-257/24 (Städteregion Aachen), ECLI:EU:C:2025:567 –
Anmerkung von Dr. Arno Bokeloh, Bonn
BSG, Beschluss des 8. Senats vom 25.7.2024 – B 8 AY 6/23 R – ECLI:DE:BSG:2024:250724BB8AY623R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Constantin Hruschka, Freiburg
BSG, Urteil des 1. Senats vom 19.12.2024 – B 1 KR 16/23 R – ECLI:DE:BSG:2024:191224UB1KR1623R0 –
Anmerkung von Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Dessau-Roßlau
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