Zur Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsakts wegen Verringerung des Pflegebedarfs, wenn nicht auszuschließen ist, dass schon zum Zeitpunkt der Leistungsbewilligung die zeitlichen Voraussetzungen der betroffenen Pflegestufe nicht vorgelegen haben.
(Urteil des 3. Senats des BSG vom 7. 7. 2005 – B 3 P 8/04 R)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-05-01 |
Seiten 320 - 328
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