Wir feiern am 3. Oktober diesen Jahres 30 Jahre Wiedervereinigung. Und das ist zweifellos ein Grund zur Freude, ein Grund dankbar und zufrieden zu sein. Das möchte ich persönlich an ganz kleinen Dingen festmachen: Ohne die Wiedervereinigung gäbe es wohl keine brandenburgische Sozialgerichtsbarkeit, kein gemeinsames LSG und ich hätte viele Richterinnen und Richter aus Ihrer Gerichtbarkeit nie kennengelernt. An Tagen wie dem heutigen geht es um den Blick zurück, einen Blick auf die Anfänge. Es geht um eine Bestandsaufnahme des Erreichten und letztlich die Frage, was können und müssen wir uns für die Zukunft vornehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-03 |
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