Ob die dauerhafte Kürzung der Rente bei vorzeitiger Inanspruchnahme hinzunehmen ist, wie sie infolge der Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre nach Ablauf der Übergangsfrist insbesondere für Frauen faktisch eintreten wird, kann eine für die Klärung durch das BVerfG entscheidungserhebliche Problemstellung werden. Eine Auslegung des Gemeinschaftsrechts wäre die Frage, ob ein abschlagfreier vorzeitiger Rentenzugang, der an Voraussetzungen geknüpft ist, die Frauen überwiegend nicht erfüllen, mit dem gemeinschaftsrechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts bei den staatlichen Systemen der Alterssicherung vereinbar ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-05-13 |
Seiten 272 - 281
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.