Erstattungsansprüche zwischen den Leistungsträgern sind im gegliederten System des Sozialrechts zur Sicherung der finanziellen Verantwortung erforderlich. Da die Erstattungshöhe bei den Ansprüchen voneinander abweichen und mehrere zueinander in Konkurrenz stehen können, ist eine klare Abgrenzung der Erstattungsansprüche voneinander notwendig, die insbesondere bei den Ansprüchen nach §§ 103 und 104 SGB X umstritten ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-06 |
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