Die Frage, ob die Sanktionen des SGB II („Hartz IV“) verfassungsgemäß sind, bewegt die Fachöffentlichkeit seit langem. Einen Teil der Sanktionen hat das BVerfG mit seinem Urteil vom 5.11.2019 für verfassungswidrig erklärt. Für die Zeit bis zu einer Neuregelung hat es Vorgaben für eine verfassungskonforme Handhabung der einschlägigen Bestimmungen des SGB II formuliert. Der Beitrag stellt das Urteil vor und unterzieht es einer ersten Kritik.
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