§ 41a SGB II
1. Bei abschließender Festsetzung von SGB II-Leistungen nach vorläufiger Bewilligung gilt hinsichtlich der persönlichen Zuordnung von Mitwirkungsobliegenheiten und den Rechtsfolgen ihrer Verletzung nichts anderes als nach den für alle Sozialleistungen geltenden Regelungen.
2. Zur Amtsermittlungspflicht im Verfahren der abschließenden Leistungsbewilligung.
(amtliche Leitsätze)
BSG, Urteil des 7. Senats vom 13.12.2023 – B 7 AS 24/22 R
–ECLI:DE:BSG:2023:131223UB7AS2422R0 – Anmerkung von Rainer Kallert, Darmstadt
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.12.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-12-03 |
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