Die überwiegend zum 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Änderungen der sozialen Pflegeversicherung stehen unter dem Gesetzestitel „strukturelle Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ (PflWG). Das ist treffend formuliert. Die Pflegeversicherung bleibt einerseits als eigenständiger, beitragsfinanzierter Zweig der Sozialversicherung erhalten. Es bleibt auch hier, wie schon bei der Krankenversicherung, bei dem Nebeneinander von gesetzlicher und privater Sicherung; Modelle der Bürgerversicherung haben sich nicht durchgesetzt. Andererseits werden Entwicklungen in Gang gesetzt, die systemimmanent, insbesondere bei der Leistungserbringung Strukturveränderungen bewirken könnten. Künftig können z. B. die Pflegekassen in größerem Umfang als bisher mit einzelnen Pflegekräften Verträge abschließen, Heime Heimärzte beschäftigen und ärztliche Leistungen nicht nur delegiert, sondern in Modellversuchen auch substituiert werden. Im Folgenden werden wesentliche Änderungen systematisch vorgestellt und dabei ausgewählte Rechtsfragen erörtert. Berücksichtigt werden dabei auch die für die soziale Pflegeversicherung relevanten weiteren Änderungen, z. B. der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-07-10 |
Seiten 381 - 388
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