Die Preise für stationäre und ambulante Pflegeleistungen werden zwischen den Kostenträgern und den Anbietern von Pflegeleistungen ausgehandelt (über 25 Mrd. Euro/Jahr). Ein Urteil des BSG hat 2019 das komplexe Verfahren teilweise neu aufgestellt. Ab 1.9.2022 müssen alle Leistungsanbieter ihre Beschäftigten nach kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifverträge bzw. kirchliche Arbeitsvertragsregelungen, AVR) oder nach dem durchschnittlichen Niveau dieser Regelungen entlohnen. Das macht die Regulierung der Preisfestsetzung noch unübersichtlicher. Beide Entwicklungen werden hier untersucht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-02 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.