Die Preise für stationäre und ambulante Pflegeleistungen werden zwischen den Kostenträgern und den Anbietern von Pflegeleistungen ausgehandelt (über 25 Mrd. Euro/Jahr). Ein Urteil des BSG hat 2019 das komplexe Verfahren teilweise neu aufgestellt. Ab 1.9.2022 müssen alle Leistungsanbieter ihre Beschäftigten nach kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifverträge bzw. kirchliche Arbeitsvertragsregelungen, AVR) oder nach dem durchschnittlichen Niveau dieser Regelungen entlohnen. Das macht die Regulierung der Preisfestsetzung noch unübersichtlicher. Beide Entwicklungen werden hier untersucht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-02 |
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