§ 13 ALG; Art. 3 Abs. 1 GG
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Landwirte, deren Versicherungspflicht nach dem ALG geendet hat, weil das landwirtschaftliche Unternehmen nach Verpachtung von Flächen die Mindestgröße unterschreitet, ihre Anwartschaft auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht allein durch Arbeitslosmeldung aufrechterhalten können.
Urteil des 10. Senats des BSG vom 16. 6. 2005 – B 10 LW 1/03 R –
mit Anmerkung von Priv.-Doz. Dr. Joachim Becker, Humboldt- Universität zu Berlin, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.07.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-07-01 |
Seiten 435 - 442
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: