In der öffentlichen Verwaltung und in der Sozialverwaltung wird mit erheblichen Vermögenswerten umgegangen. Kommt es hierbei zu Schäden bzw. Verlusten, so erleiden Steuerzahler oder z. B. Versicherte in der gesetzlichen Sozialversicherung Nachteile. Dann stellt sich auch hier die Frage, ob die Leitungsebene ihren Sorgfaltspflichten in ausreichendem Maße nachgekommen ist. Ein strukturierter Umgang mit Risiken in Form eines Risikomanagements erscheint insoweit auch in der öffentlichen Verwaltung als zweckmäßig. Der vorliegende Beitrag geht im zweiten Kapitel zunächst auf einige grundlegende Aspekte des Risikomanagements ein. In Kapitel drei wird dann die Sichtweise der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) dargestellt, der auch der Bundesrechnungshof angehört. In Kapitel vier wird dann die Zertifizierung eines Rentenversicherungsträgers hinsichtlich dessen Internen Kontrollsystems dargestellt, bevor in Kapitel fünf die Erkenntnisse zusammengefasst werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-04 |
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