Über die Frage, wer möglicher Anspruchsinhaber nach § 74 SGB XII sein kann besteht – ohne dass ein Streit verschiedener Ansichten freigelegt wäre – keine Klarheit. Dies betrifft die Frage, ob gerade ordnungsrechtlich zur Bestattung „Verpflichtete“ Anspruchsinhaber sein können, wenn (möglicherweise) zivilrechtlich zur Kostentragung „Verpflichtete“ existieren. Der Beitrag zeigt auf, dass dies mit der Rechtsprechung des BSG zutreffend zu bejahen ist, während in obergerichtlichen Entscheidungen und der Kommentarliteratur Gegenteiliges angenommen wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.09.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-02 |
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