§ 40 Abs. 4 SGB XI; § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V; § 192 Abs. 6 Satz 3 VVG 2008; § 4 Abs. 7 MB/PPV
Eine videogestützte Türöffnungsanlage ist keine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, sondern ein der Leistungszuständigkeit der Krankenversicherung zuzurechnendes Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich
(amtlicher Leitsatz)
Urteil des 3. Senats des BSG vom 30.11.2023 – B 3 P 5/22 R – ECLI:DE:BSG:2023:301123UB3P522R0 –
Anmerkung von Lili Klaas, Hamburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-07-03 |
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