Die Sozialgerichtsbarkeit ist, jedenfalls seit der Übernahme der „neuen“ Rechtsgebiete im Jahr 2005, stark belastet. Dies hat zur Folge, dass die Gerichtsverfahren häufig sehr lange dauern, teilweise vergehen bereits in der ersten Instanz mehrere Jahre, bis eine Entscheidung getroffen werden kann. Wenn sich dann noch ein Berufungs- und ein Revisionsverfahren anschließen, verlängert sich der Zeitraum weiter. Die Gerichte stehen daher häufig vor dem Problem, dass sich während des Verfahrens Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen ergeben haben. Der folgende Beitrag untersucht die Frage, welches Recht bei der gerichtlichen Entscheidung anzuwenden und welcher Sachverhalt maßgeblich ist.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.03.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-03-05 |
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