Der Aufsatz behandelt die Situation nach Inkrafttreten von Rechtsänderungen zum 1. Januar 2021 bei Erkrankungen nach § 9 Abs. 2 SGB VII „wie eine Berufskrankheit“ und den „richtigen“ Zeitpunkt für die ärztliche Meldung. Die Autoren bedanken sich bei Daniel Engel, Dr. Carsten Fritz, Steffen Krohn, Stefanie Palfner und Fred-Dieter Zagrodnik für die Unterstützung bei der Erstellung des Beitrags.
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