§§ 60 ff. SGB I; §§ 20, 48 Abs. 1 SGB X; § 119 SGB III
1. Verfügbarkeit als Voraussetzung eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe kann nicht allein deshalb verneint werden, weil sich der Arbeitslose weigert, sich ärztlich untersuchen zu lassen.
2. Zum Verhältnis von § 66 SGB I und § 48 SGB X beim Entzug einer Lohnersatzleistung wegen Arbeitslosigkeit, wenn Zweifel an der Verfügbarkeit bestehen.
Urteil des 7. Senats des BSG vom 20. 10. 2005 – B 7a/7 AL 102/ 04 R –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Marschner, Fachhochschule des Bundes, Fachbereich Sozialversicherung, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.08.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
Seiten 484 - 488
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