§§ 129 ff. SGB III i. d. F. ab 1.1.2005
Bei Arbeitslosigkeit im Anschluss an eine betriebliche Ausbildung bemisst sich das Arbeitslosengeld ab 1.1.2005 nach der bezogenen Ausbildungsvergütung. Eine fiktive Bemessung auf der Grundlage eines zu erzielenden tariflichen Arbeitsentgelts sieht das Gesetz nicht (mehr) vor.
Urteil des 11. Senats des BSG vom 6.3.2013 – B 11 AL 12/12 R
Anmerkung von Dr. Philipp S. Fischinger, Regensburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-11-01 |
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