Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG; §§ 129 ff., 434j SGB III
1. Die Neuregelung des Arbeitslosengeldbemessungsrechts ab 1. 1. 2005 macht für laufende Fälle eine Anpassung an das neue Recht erforderlich, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
2. Das frühere (wöchentliche) Bemessungsentgelt (= durchschnittliches Bruttoentgelt im Bemessungszeitraum) ist auf ein tägliches Bemessungsentgelt umzustellen, indem der frühere, gerundete Betrag (= Bemessungsentgelt nach altem Recht) durch 7 geteilt wird.
Urteil des 7. Senats des BSG vom 8. 2. 2007 – B 7a AL 38/06 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Kassel
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-01-10 |
Seiten 29 - 34
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