§§ 57, 421 Abs. 1 SGB III
Eine selbstständige Tätigkeit kann schon durch Vorbereitungshandlungen aufgenommen werden, soweit diese im Geschäftsverkehr Außenwirkung entfalten und nach dem zugrunde liegenden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind.
Urteil des 11. Senats des BSG vom 5. 5. 2010 – B 11 AL 28/09 R –
Anmerkung von Dr. Hans Arno Petzold, Kiel
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-04 |
Seiten 281 - 285
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