§ 170 SGB III
Wirtschaftliche Gründe i. S. d. § 170 Abs. 1 Nr. 1 SGB III liegen nicht vor, wenn ein Arbeitsausfall wesentlich darauf beruht, dass ein Produkt (hier: Rheumabandagen aus Katzenfell) aus der Mode kommt.
Urteil des 7. Senats des BSG vom 15. 12. 2005 – B 7a AL 10/05 R –
mit Anmerkung von Bernd Mutschler, Vizepräsident des Sozialgerichts, Karlsruhe
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.12.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-21 |
Seiten 745 - 752
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