§ 17a GVG; § 51 SGG; §§ 84 ff. SGB III; §§ 7 ff. AZWV
Klagt ein Maßnahmeträger gegen eine Zertifizierungsstelle auf Zulassung einer Maßnahme, ist hierfür die Sozialgerichtsbarkeit zuständig.
Beschluss des 11. Senats des BSG vom 3. 8. 2011 – B 11 SF 1/10 R –
Anmerkung von Michael Wolff-Dellen, Essen
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-02 |
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