§§ 17, 169 ff. SGB III
Der Anspruch auf Strukturkurzarbeitergeld setzt nicht voraus, dass der von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer selbst von Arbeitslosigkeit bedroht ist; Voraussetzung ist insoweit nur, dass er zur Gruppe der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmern gehört, die in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefasst wurden, um Massenentlassungen im Betrieb zu vermeiden.
Urteil des 7. Senats des BSG vom 29. 1. 2008 – B 7/7a AL 20/06 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Susanne Peters-Lange, Bonn
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.06.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-06-10 |
Seiten 375 - 381
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