§§ 22, 67 Abs. 1 SGB II
1. Die Regelungen zum vereinfachten Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie erfassen nicht nur erstmalige Bewilligungen, sondern auch Weiterbewilligungszeiträume.
2. Die in den Regelungen zum vereinfachten Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie normierte Fiktion, dass die tatsächlichen Unterkunftskosten als angemessen gelten, findet grundsätzlich auch Anwendung, wenn der Leistungsberechtigte während der Pandemie umgezogen ist.
(amtliche Leitsätze)
BSG, Urteil des 4. Senats vom 14.12.2023 – B 4 AS 4/23 R –
ECLI:DE:BSG:2023:141223UB4AS423R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Thomas Spitzlei, Bayreuth
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.11.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-11-04 |
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