§§ 26, 142 SGB III; § 7 SGB IV; §§ 37, 41 StVollzG
Bei Gefangenen besteht nicht nur an arbeitsfreien Wochenend- und Feiertagen, sondern auch an anderen arbeitsfreien Tagen Versicherungspflicht, die der Erfüllung der Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld dient, wenn diese innerhalb eines zusammenhängenden Arbeitsabschnitts einen Monat nicht überschreiten.
(amtlicher Leitsatz)
BSG, Urteil des 11. Senats vom 17.12.2024 – B 11 AL 10/23 R –
ECLI:DE:BSG:2024:171224UB11AL1023R0 – Anmerkung von Annabelle Meier
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-04 |
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