§§ 118, 143a SGB III a. F.; § 1a KSchG
Die Abfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz ist keine Entlassungsentschädigung, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld zum Ruhen bringt.
Urteil des 11. Senats des BSG vom 8.12.2016 – B 11 AL 5/15 R
– Anmerkung von Maximilian Schweiger, Altdorf b. Nürnberg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.12.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-04 |
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