§§ 129, 130, 131 SGB III; § 23a SGB IV; Art. 3 Abs. 1, Art. 14 GG
Bei der Bemessung von Arbeitslosengeld ist seit 1. 1. 2005 nur Arbeitsentgelt zu berücksichtigen, das während einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erzielt worden ist. Beim Ausscheiden aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis noch nicht abgerechnete Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) bleiben außer Betracht.
Urteil des 11. Senats des BSG vom 8. 7. 2009 – B 11 AL 14/08 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Heike Pohl, Duisburg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-03 |
Seiten 532 - 538
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