§§ 118, 119 SGB III; § 30 SGB I; EWGV 1408/71 § 30 Abs. 1 SGB I ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass der grenznahe Auslandswohnsitz dem Arbeitslosengeldanspruch eines zuvor in Deutschland wohnhaften und beitragspflichtigen Arbeitnehmers nicht entgegensteht, wenn die übrigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind (Anschluss an BVerfG vom 30. 12. 1999 – 1 BvR 809/95 = SozR 3-1200 § 30 Nr. 20).
Urteil des 11. Senats des BSG vom 7. 10. 2009 – B 11 AL 25/08 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Maximilian Fuchs, Ingolstadt
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