§§ 26 Abs. 2 Nr. 3, 136, 137, 142 SGB III
Der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann auch dann als Versicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung zu berücksichtigen sein, wenn der Zeitraum zwischen dem Beginn der Rente und dem vorhergehenden Bezug von Arbeitslosengeld mehr als ein Monat beträgt.
Urteil des 11. Senats des BSG vom 23.2.2017 – B 11 AL 3/16 R – ECLI:DE:BSG:2017:230217UB11AL316R0
Anmerkung von Prof. Dr. Ingo Palsherm, Nürnberg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-08 |
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