§ 48 Abs. 1 S. 1 SGB X; §§ 145 Abs. 1 S. 1, 145 Abs. 1 S. 2, 137 Abs. 1 Nr. 1, 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III
Eine erweiternde Auslegung der Nahtlosigkeitsregelung des § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB III in dem Sinne, Schutzlücken im Sozialleistungsbezug vor Inkrafttreten des § 101 Abs. 1a SGB VI zu schließen, scheidet aus.
(nichtamtlicher Leitsatz)
Urteil des 11. Senats des BSG vom 12.12.2017 – B 11 AL 27/16 R – ECLI:DE:BSG:2017:121217UB11AL2716R0
Anmerkung von Prof. Dr. Dörte Busch, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2018.09.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-04 |
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