§ 26 Abs. 2a SGB III; VO (EG) Nr. 883/2004
Die für die Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung als Anwartschaftszeit erforderliche Vorversicherungszeit kann auch durch österreichische Versicherungszeiten begründet werden.
Urteil des 11. Senats des BSG vom 26.2.2019 – B 11 AL 15/18 R – ECLI:DE:BSG:2019:260219UB11AL1518R0 –
Anmerkung von Univ.-Ass. Mag. Thomas Mathy, Linz
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-04 |
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