§ 150 Abs. 1 S. 1, § 151 SGB III; § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV
Das während einer unwiderruflichen Freistellung gezahlte und abgerechnete Arbeitsentgelt ist in die Bemessung des Arbeitslosengeldes einzubeziehen (Aufgabe von BSG vom 8.7.2009 – B 11 AL 14/08 R = SozR 4-4300 § 130 Nr. 6)
Urteil des 11. Senats des BSG vom 30.8.2018 – B 11 AL 15/17 R – ECLI:DE:BSG:2018:300818UB11AL1517R0 –
Anmerkung von Hans Christian Jakob, Erfurt
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-04 |
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