§ 25 Abs. 1 S. 1 SGB III, § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III, § 28a Abs. 2 S. 1 SGB III
Eine stipendienfinanzierte Forschungstätigkeit, die nach ihrem konkreten Förderzweck nicht in der Absicht der Erzielung von Erwerbseinkommen ausgeübt, sondern ihrerseits erst durch eine altruistische Vermögensübertragung ermöglicht wird, stellt weder eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt noch eine selbstständige Tätigkeit dar.
Urteil des 5. Senats des BSG vom 28.6.2018 – B 5 AL 1/17 R – ECLI:DE:BSG:2018:280618UB5AL117R0 –
Anmerkung von Dr. Annette Tapper, Mannheim
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-07-03 |
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