Arbeitsunfall/Impfangebot des Arbeitgebers/Freiwilligkeit/Impfreaktion/Impfkomplikation nach Impfschadensrecht/Betriebliches Interesse/Objektivierte Handlungstendenz/STIKO-Empfehlung
Unfallversicherungsschutz für eine betriebliche Impfung besteht nicht allein deshalb, weil sie Unternehmen empfohlen, finanziert und anschließend im Betrieb durchgeführt haben. Für die Zurechenbarkeit einer objektiv im Arbeitgeberinteresse erfolgten Impfung zur Versichertentätigkeit ist die subjektive Handlungstendenz Impfgeschädigter insofern miteinzubeziehen, als sie die Impfung berechtigt für erforderlich halten durften.
(redaktioneller Orientierungssatz)
BSG, Urteil des 2. Senats vom 27.6.2024 – B 2 U 3/22 R –
ECLI:DE:BSG:2024:270624UB2U322R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Ute Walter, München
Ihr Zugang zum eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Sozialgerichtsbarkeit" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.