§ 44 SGB X; §§ 2 f., 9 AsylbLG
Im Verfahren zur Überprüfung bestandskräftiger, rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakte sind Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in entsprechender Anwendung der Regelungen des SGB XII rückwirkend längstens für einen Zeitraum bis zu einem Jahr zu erbringen, wenn der Antrag auf Rücknahme nach dem 31.3.2011 gestellt wurde.
Urteil des 7. Senats des BSG v. 26.6.2013 – B 7 AY 6/12 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Ingo Palsherm, Nürnberg
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-05 |
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