Die Grundsicherung für Arbeitsuchende führt nicht nur materielle Elemente der früheren Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zusammen; auch das Verwaltungsverfahren hat unterschiedliche rechtliche und praktische Traditionen, die mit den neu geschaffenen Rechtsgrundlagen häufig nicht zu vereinbaren sind. Dies zeigt sich insbesondere bei der Aufhebung von Leistungsbescheiden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-09-10 |
Seiten 513 - 521
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