Die Aufhebung von Verwaltungsakten im Sozialrecht hat der Gesetzgeber in sechs Paragrafen im SGB X geregelt. Dementsprechend kann die Wahl der einschlägigen Norm mit Unsicherheiten behaftet sein. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, in welchen Fällen der § 48 SGB X anwendbar ist und grenzt ihn zu anderen Aufhebungsnormen des SGB X ab.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-07 |
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