§ 131 SGG; §§ 85, 87 SGB IV
Der Übergang von einer Anfechtungs- zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage ist im Revisionsverfahren zulässig, wenn um die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Auflage der Aufsichtsbehörde gestritten wird.
Das Verlangen des Bundesversicherungsamtes von einer Berufsgenossenschaft, eine Kontrolle der Geschäfts- und Rechnungsprüfung einer von der Berufsgenossenschaft gegründeten GmbH zu ermöglichen, ist rechtmäßig.
Urteil des 2. Senats des BSG vom 16. 11. 2005 – B 2 U 14/04 R –
mit Anmerkung von Dr. Fred Schneider, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.10.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seiten 630 - 635
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.