§ 9 AAG; § 14 MuSchG
1. Eine Krankenkasse ist nicht befugt, durch Satzung die Höhe der Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld zu beschränken.
2. Angebliche Rechtsverstöße bei Bemessung der Umlage – Verletzungen des Gleichheitssatzes und Äquivalenzstörungen im Verhältnis von Leistung und Umlageaufkommen – sind in Streitigkeiten über die Höhe der Mittelaufbringung zu überprüfen.
Urteil des 1. Senats des BSG vom 13. 12. 2011 – B 1 KR 7/11 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Rolf Wank, Bochum
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-10 |
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