Die Autoren des vorliegenden Beitrages sehen sich seit der aktuellen Rechtsprechung des BSG mit seinen beiden Urteilen vom 17.4.2013 in der Praxis laufend mit der Frage konfrontiert, ob die Maßgaben der Rechtsprechung und die wissenschaftlich begründete Methodik der Glaubhaftigkeitsbegutachtung miteinander kompatibel sind. Aus Diskussionen darüber ist der vorliegende Beitrag entstanden, der das Spannungsfeld zwischen beiden aufzeigt. Er soll zur Klarstellung der Beweisanforderungen und der Logik der aussagepsychologischen Begutachtung beitragen, Grenzen und Kompatibilitäten aufzeigen und eine Diskussion anregen, wie derartige Gutachten als Beweismittel weiterhin in der Opferentschädigung ertragreich genutzt werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: