§§ 40a Satz 1, 41 Abs. 1 Satz 1 SGB II; § 154 Satz 1 SGB III
1. Die Nachrangigkeit einer Leistung besteht in Höhe der vorrangigen Leistung auch, wenn die Höhe der nachrangigen Leistung (hier: Arbeitslosengeld II) die der vorrangigen Leistung (hier: Arbeitslosengeld) übersteigt (sog. Aufzahlungsfälle).
2. Bei der Erstattung von Arbeitslosengeld II durch den SGB III- Träger ist auf den Monat als Bezugsgröße und nicht auf Teilzeiträume abzustellen.
(amtliche Leitsätze)
Urteil des 11. Senats des BSG vom 29.11.2022 –B11AL12/21 R – ECLI:DE:BSG:2022:291122UB11AL1221R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Burkhard Boemke und Michael Bendix, Leipzig
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.09.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.