§§ 40a Satz 1, 41 Abs. 1 Satz 1 SGB II; § 154 Satz 1 SGB III
1. Die Nachrangigkeit einer Leistung besteht in Höhe der vorrangigen Leistung auch, wenn die Höhe der nachrangigen Leistung (hier: Arbeitslosengeld II) die der vorrangigen Leistung (hier: Arbeitslosengeld) übersteigt (sog. Aufzahlungsfälle).
2. Bei der Erstattung von Arbeitslosengeld II durch den SGB III- Träger ist auf den Monat als Bezugsgröße und nicht auf Teilzeiträume abzustellen.
(amtliche Leitsätze)
Urteil des 11. Senats des BSG vom 29.11.2022 –B11AL12/21 R – ECLI:DE:BSG:2022:291122UB11AL1221R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Burkhard Boemke und Michael Bendix, Leipzig
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.09.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-01 |
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