Die jüngste Entscheidung des BSG zum unfallversicherten Bahn-Surfen eines Schülers (abgedruckt in diesem Heft S. 716 ff.) stellt bisherige, allgemein akzeptierte Grundsätze der sog. Schülerunfallversicherung im weiteren Sinne (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a bis 8c SGB VII) grundlegend in Frage. Tragende Begründungselemente fügen sich nicht in die bisherige Rechtsprechung und herrschende Meinung ein, ohne dass sich das BSG damit auseinandersetzt. Das sei im Folgenden erläutert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-03 |
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