§§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 2 und 3, 14 BKGG; §§ 60, 65 SGB I; § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X
Die „bloße Unkenntnis“ über den Aufenthaltsort des Elternteils reicht für den Anspruch auf Kindergeld für sich selbst nicht aus. Das Kind muss vielmehr alle zumutbaren und „angemessenen Möglichkeiten“ ergreifen. Unklarheiten gehen zu Lasten des Kindes.
(redaktioneller Orientierungssatz)
BSG, Urteil des 10. Senats vom 14.12.2023 – B 10 KG 1/22 R –
ECLI:DE:BSG:2023:141223UB10KG122R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Otfried Seewald, Passau
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