Das durch das BTHG geschaffene Leistungsgesetz der Eingliederungshilfe verlangt, das institutionenzentrierte Leistungssystem der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe durch personenzentrierte Leistungen zu ersetzen. Eine der notwendigen Voraussetzungen dafür ist die zutreffende Bestimmung des persönlichen Bedarfs der Leistungsberechtigten. Dieser Aufsatz untersucht den semantischen Gehalt des Bedarfsbegriffs und seine Bedeutung für die Sicherstellung personenzentrierter Leistungen der Eingliederungshilfe. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die zutreffende Bestimmung des Bedarfs eine notwendige Bedingung der Sicherstellung personenzentrierter Leistungen ist, deren Erfüllung allein aber nicht ausreicht, solange der Leistungserbringer nicht vertraglich verpflichtet wird, bedarfsdeckende Leistungen im Einzelfall tatsächlich zu erbringen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2026.03.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
