Der Beitrag geht auf die von Fichte vorgetragene Kritik ein, würdigt die aufgeführten Urteile auf ihre Aussagen für die Deutung sozialer Rechte und weist auf eine Schwäche in der Rechtsprechung des BSG zu den sozialen Rechten hin, auf die bereits 2004 Harald Bürck aufmerksam machte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.09.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-09-07 |
Seiten 511 - 513
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