§§ 51 Abs. 2, 40 Abs. 1 SGB I; §§ 56, 96 Abs. 1 SGB VII; § 94 InsO
1. Die Aufrechnung nach § 51 Abs. 2 SGB I mit dem unpfändbaren Teil einer laufenden Geldleistung ist nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht zulässig (§ 301 Abs. 1 InsO).
2. Die in § 301 Abs. 2 InsO genannten Ausnahmen sind abschließend im Gesetz geregelt.
(redaktionelle Orientierungssätze)
BSG, Urteil des 2. Senats des BSG vom 3.12.2024 – B 2 U 11/22 R
– ECLI:DE:BSG:2024:031224UB2U1122R0 – Anmerkung von Prof. Gerd Bigge, Hennef
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.07.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-07-03 |
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