Die nachfolgenden Darstellungen setzen den Aufsatz aus SGb 2012, S. 193 ff. fort und knüpfen an die Ausführungen zu den Entscheidungen über Beitragsforderungen und die daran beteiligten Behörden an. Haben sich Beitrags(nach)forderungen nicht vermeiden lassen, stellt sich die Frage des Rechtsschutzes gegen möglicherweise rechtswidrige Bescheide. Dabei sollen im Nachfolgenden die Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes erläutert werden.
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